Termine & Honorare

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin. Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, melden Sie sich vorher am besten telefonisch. Dann können wir in einem kurzen Gespräch bereits erste Eckpunkte Ihres Anliegens klären.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte bis 24 Stunden vorher Bescheid, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich ansonsten leider mit 50% des Regelhonorars in Rechnung stellen.

Honorar und Abrechnung

Honorare
In der Beratung geht es ausschließlich um Sie und Ihr Anliegen. Meine ganze Aufmerksamkeit und Fachkunde gehört für diese Zeit nur Ihnen.

Für eine Sitzung berechne ich etwa den Preis eines gepflegten Abendessens zu zweit und damit wahrscheinlich weniger, als eine Werkstattstunde für die Reparatur Ihres Wagens kostet:

  • Ersttermin (Dauer mindestens 60 min):  €  50
  • Folgetermin Dauer   60 min:   €   75
  • Folgetermin Dauer   90 min:   € 110
  • Folgetermin Dauer 120 min:   € 145

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt in der Regel privat.

Kostenerstattung durch die Kasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen psychotherapeutische Leistungen leider nur in eingeschränktem Umfang für einige ausgewählte therapeutische Verfahren und auch nur dann, wenn die Leistungen von Ärzten oder therapeutisch ausgebildeten Psychologen erbracht werden. Private Kassen übernehmen in Einzelfällen auch psychotherapeutische Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden. Bitte stimmen Sie sich hierzu in Zweifelsfällen mit Ihrem Krankenversicherer ab. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Versicherung werden meine Honorare in voller Höhe (siehe oben) fällig.

Aus der Privatzahlung ergeben sich für Sie als Hilfesuchenden jedoch auch Vorteile:

  • kurzfristige Terminvereinbarung ohne monatelange Wartezeiten
  • keine Einschränkungen bei den anwendbaren therapeutischen Verfahren
  • Behandlungsdauer richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und nicht nach den pauschalen Vorgaben der Kasse
  • ein ärztlicher Befund über eine psychische Störung mit Krankheitswert ist nicht notwendig

Sozialtarif

Zugang zu Hilfsangeboten darf meines Erachtens nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Daher berechne ich Ihnen im begründeten Ausnahmefall (Nachweis der Bedürftigkeit) nur ein vermindertes Honorar in Höhe von:

  • Ersttermin (Dauer mindestens 60 min):  € 30
  • Folgetermin Dauer   60 min:  € 45
  • Folgetermin Dauer   90 min:  € 65
  • Folgetermin Dauer 120 min:  € 85

Bitte sprechen Sie mich an.